EG pro 
Die optimale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung
Kostenerstattung bei Sehhilfen
 
80% der erstattungsfähigen Restkosten, max. 250,- DM für Brillen und Kontaktlinsen nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
 
Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung durch Heilpraktiker
 
50% der Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker einschließlich Heil-/Hilfsmittel und Medikamente, max. 500,- DM pro Versicherungjahr.
 
Kostenerstattung bei Zahnersatz, Einzelkronen, Inlays und Implantaten
 
85%, 95% oder 100% des Rechnungsbetrages werden unter Anrechnung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet.
Die Höhe des Erstattungssatzes ist abhängig vom Erstattungssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (50%, 60%, 65%)
Die AXA Colonia Krankenversicherung leistet maximal 3.500,- DM pro Versicherungsjahr.
 
Die Erstattungssätze gelten auch dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für Inlays und Implantate übernimmt.
Kostenerstattung bei allen Auslandsreisen bis zu 42 Tage
 
100% für ärztliche Behandlung
 
100% für Arznei-, Verband- und Heilmittel
100% für Krankenhausbehandlung und Transportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus
100% für schmerzstillende Zahnbehandlung und -füllungen in einfacher Ausführung, nicht aber Zahnersatz und Zahnkronen
100% für Rücktransport und Überführung aus Europa bis 10.000,- DM, 
aus dem übrigen Ausland bis 20.000,- DM
Ist der Einsatz eines Sanitätsflugzeuges erforderlich, entfällt die Leistungsbegrenzung.

 
Leistungserweiterung durch Hinzunahme des Tarifes KG 2.